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Gestörter, nicht erholsamer Schlaf

Was ist notwendig und was ist angemessen?

 

Auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) in Hamburg wurde eine neue Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf“ vorgestellt, welche die Problematik von subjektiv empfundenen Schlafstörungen mit systematischer schlafmedizinischer Diagnostik und Therapie zusammenführen soll. Auch unter dem Gesichtspunkt: „Was ist notwendig und was ist angemessen?“

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Schlafstörungen können verschiedene Ursachen haben

Herzstück der gemeinsam von fünf etablierten Schlafforschern, verschiedenen Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen entwickelten Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf“ ist ein so genannter klinischer Algorithmus. Dieser funktioniert wie ein Stufenplan, d.h. mit seiner Hilfe kann die Diagnosestellung bei Schlafstörungen systematisch Schritt für Schritt vorgenommen werden. Im Fokus der Methode steht besonders das Verhalten des unter Einschlaf-, Durchschlaf- oder Aufwachproblemen leidenden Patienten. So fordert der Algorithmus, dass zu Beginn der Diagnose geklärt werden muss, ob

·       der Betroffene eventuell zu viel,

·       zu wenig oder schlicht falsch schläft,

·       er beispielsweise verstärkt Lärm ausgesetzt ist,

·       er zu Bett geht, wenn er noch nicht müde ist oder durch Schichtarbeit den eigenen zirkardianen Rhythmus stört. Bereits an dieser Stelle empfiehlt die Leitlinie verhaltenstherapeutische Maßnahmen wie Entspannungstechniken, Stimuluskontrolle und Schlafrestriktion.

 

Bei Schlafstörungen, die durch Alkohol, Nikotin, Koffein oder andere Stimulanzien hervorgerufen werden, setzt die Leitlinie ebenfalls auf Aufklärung, Entwöhnung und Verhaltensänderung als erste therapeutische Maßnahmen, gegebenenfalls in Kombination mit einer Pharmakotherapie. Bei der Erstuntersuchung dieser Beschwerden genügt häufig die Anamnese per Schlaftagebuch, -protokoll oder –fragebogen.

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