Gestörter, nicht erholsamer Schlaf
Was ist notwendig und was ist angemessen?
Auf
dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung
und Schlafmedizin (DGSM) in Hamburg wurde eine neue
Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf“ vorgestellt, welche
die Problematik von subjektiv empfundenen Schlafstörungen
mit systematischer schlafmedizinischer Diagnostik und
Therapie zusammenführen soll. Auch unter dem Gesichtspunkt:
„Was ist notwendig und was ist angemessen?“
Seite 1
Schlafstörungen
können verschiedene Ursachen haben
Herzstück
der gemeinsam von fünf etablierten Schlafforschern,
verschiedenen Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen
entwickelten Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf“ ist ein
so genannter klinischer Algorithmus. Dieser funktioniert wie
ein Stufenplan, d.h. mit seiner Hilfe kann die
Diagnosestellung bei Schlafstörungen systematisch Schritt für
Schritt vorgenommen werden. Im Fokus der Methode steht
besonders das Verhalten des unter Einschlaf-, Durchschlaf-
oder Aufwachproblemen leidenden Patienten. So fordert der
Algorithmus, dass zu Beginn der Diagnose geklärt werden
muss, ob
·
der
Betroffene eventuell zu viel,
·
zu
wenig oder schlicht falsch schläft,
·
er
beispielsweise verstärkt Lärm ausgesetzt ist,
·
er
zu Bett geht, wenn er noch nicht müde ist oder durch
Schichtarbeit den eigenen zirkardianen Rhythmus stört.
Bereits an dieser Stelle empfiehlt die Leitlinie
verhaltenstherapeutische Maßnahmen wie
Entspannungstechniken, Stimuluskontrolle und
Schlafrestriktion.
Bei
Schlafstörungen, die durch Alkohol, Nikotin, Koffein oder
andere Stimulanzien hervorgerufen werden, setzt die Leitlinie
ebenfalls auf Aufklärung, Entwöhnung und Verhaltensänderung
als erste therapeutische Maßnahmen, gegebenenfalls in Kombination
mit einer Pharmakotherapie. Bei der Erstuntersuchung dieser
Beschwerden genügt häufig die Anamnese per Schlaftagebuch,
-protokoll oder –fragebogen.
weiter
im Text
|